Gelebte Demokratie und Partizipation

Stufe 10 setzt Vertrag mit Schulleitung auf

Das gemeinsame Miteinander funktioniert sowohl in Gesellschaft als auch in der Schule nur mit verbindlichen Regeln. Was in der Gesellschaft per Gesetz geregelt wird, regelt die Schule per Schulordnung.
In der Schule sind die Regeln teilweise an Altersstufen angepasst. Die Stufe 10 fühlte sich dieses Jahr den Regeln für die Sekundarstufe 1 entwachsen und fragte bei der Schulleitung an, ob es möglich sei, für sie die ein oder andere Regel zu lockern.
Für die Schülerinnen und Schüler der Stufe 10 bedeutete dies bisher, wie ihre ganz jungen Mitschüler der Stufen 5 und 6 den Klassenraum in der Pause verlassen zu müssen, damit auch außerhalb der Unterrichtszeiten Aufsicht und Sicherheit gewährleistet sind. Die 15- bis 16-jährigen Jugendlichen der Stufe 10 orientieren sich schon eher an den Oberstufenschüler*innen. Für diese gelten nämlich andere Pausenregelungen, was neben dem Alter – viele in der Oberstufe sind bereits volljährig - auch damit zu tun hat, dass deren Stundenplan häufig bis 15 Uhr am Nachmittag reicht und aufgrund des Kurssystems regelmäßig Freistunden beinhaltet.
Die Diskussionen um eine Gleichbehandlung der angehenden Absolventen der Mittleren Reife und der künftigen Oberstufenschüler fiel dieses Jahr auf fruchtbaren Boden. Eine große Rolle spielte dabei, dass die aktuellen 10er bereits in ihrem Berufspraktikum im vorangegangenen Schuljahr bewiesen haben, dass man sich auf sie verlassen kann, weshalb man nun von schulischer Seite eine größere Eigenverantwortung übertragen wollte. So entstand ein demokratischer Prozess zwischen einem gewählten Gremium der Stufe 10, dem Schulleiter Michael Sticher und seinem Stellvertreter Steffen Schermer, der dem deutschen Gesetzgebungsprozess angelehnt war. Am Ende standen Sonderregelungen für Stufe 10, die sowohl besondere Rechte als auch daraus entspringende besondere Pflichten, die in einem Stufenvertrag festgehalten und von den Beteiligten unterzeichnet wurden.
Entgegen der üblichen Regel in der Mittelstufe dürfen die 10er Schülerinnen und Schüler beispielsweise während der Pause in ihrem Klassenraum bleiben, der natürlich auch in besonderem Maße gepflegt werden muss, ihnen damit einen persönlichen Rückzugsraum bietet, den sie auch selbst individuell gestalten können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer besonderen Klassenfahrt in Eigenorganisation durch die jeweiligen Klassen.
Im Gegenzug verpflichten sich die 10er Schüler, aktiv beim pädagogischen Konzept mitzuarbeiten, betreuen u.a. zeitweise das Lernstudio zur besonderen Förderung jüngerer MitschülerInnen und helfen in der Freiwilligen Ganztagsschule aus. Auch eine Tanz-AG wird von ihnen organisiert werden. Alle diese Maßnahmen werden von den 10ern eigenverantwortlich in Absprache mit der Schulleitung geplant und umgesetzt.